Zuschuss für Kindergarten
Geschrieben von pkv on Dezember 10th, 2007 in Kinderbetreuung, Kosten sparen.
Kostenzuschuss vom Arbeitgeber für den Kindergarten
In manchen Fällen übernimmt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter mit kleinen Kindern die Kosten für einen Kindergartenplatz. Der Vorteil ist für den Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 33 EStG in voller Höhe steuer- und abgabenfrei.
Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber die Gebühren für den Kindergarten direkt an die Einrichtung oder an den Mitarbeiter überweist.
Bedingung: Die Kinder müssen außer Haus betreut werden und dürfen noch nicht schulpflichtig sein. Steuerfrei überweisen darf der Chef übrigens auch die Kosten für eine Tages- oder Wochenmutter und für eine Kinderkrippe.
Einen Haken hat aber die Sache: Sie können nicht einfach einen Teil Ihres Gehalts in einen Kindergartenzuschuss umwandeln lassen. Steuerfrei ist die Zahlung nur, wenn diese Zahlung ein Extra zum laufenden, vereinbarten Arbeitsvergütung ist.
Artikel von pkv - Seite Besuchen