Verwaltung und Verzinsung von Mietkautionen
Geschrieben von Bobo on Juli 19th, 2010 in Immobilien.
Vermieter besitzen nicht nur das Recht Mietkautionen zu verlangen, sondern sie haben hinsichtlich der Verwaltung und Anlage der Mietsicherheit auch einige Pflichten.
Mietkautionen getrennt verwalten und anlegen
Den Umgang mit der Mietkaution/Mietsicherheit wird vom Gesetzgeber im § 551 BGB festgehalten. Nach Erhalt einer Geldsumme als Mietkaution „hat der Vermieter diese von seinem Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.“
Wichtig in diesem Zusammenhang: Der Gesetzgeber hat eine Verzinsungspflicht bei Verträgen die vor dem 01.01.1983 abgeschlossen wurden und eine Verzinsung explizit durch den Mietvertrag ausgeschlossen wurde, ausdrücklich ausgenommen.
Hinzugekommen ist: Seit dem 01.09.2001 können die Vertragsparteien auch andere Anlageform für die Mietkautionen vereinbaren. Wichtig ist nur das die Anlageform „konkursfest“ ist, dass bedeutet es kommen nur solche Anlageformen in Betracht, die grundsätzlich auch Erträge abwerfen.
Entsteht bei Verletzung dieser Gesetze dem Mieter ein Schaden, dann hat die/der Vermieter/in oder die Hausverwaltung die Pflicht dem Mieter Schadensersatz zu leisten.
Mietkautionen online anlegen und verwalten ![]()
Kürzlich hat die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG ein neuartiges Web-Portal gestartet: Über die Adresse www.mietkautionen-online.de erreichen sie ein Online-Portal zur einfachen Verwaltung ihrer Mietkautionen. Dort können Sie, sowohl als privater Vermieter als auch als professioneller Wohnungsverwalter, bequem Ihre Mietkautionen verwalten.
Übersichtliche Struktur
Nach einfachem Anlegen eines Benutzerkontos bietet sich Ihnen ein übersichtliches Menü mit einer intuitiv bedienbaren grafischen Oberfläche. Sie loggen sich nun mit Ihrem Nutzernamen und Passwort ein, schon können Sie unter einem Konto verschiedene Mietkautionen für Ihre Immobilien führen. Um diesen Service nutzen zu können erwerben Sie lediglich einen Anteilsschein der CSg eG im Wert von 15,50 €, diese minimale Investition rentiert sich für Sie schon nach einigen Transaktionen.
Mühselige Wege entfallen
Sie kennen das übliche Verfahren: Sie richten bei der Bank ein gesondertes Konto für jede Ihrer Wohnungsparteien ein. Dafür müssen Sie zur Bank gehen, erheblichen Schriftverkehr erledigen und mit langwierigen Wartezeiten rechnen. Durch die Nutzung von www.mietkautionen-online.de bleibt Ihnen dies erspart. In den übersichtlichen Menüs des Portals sind zusammengehörige Aufgaben gruppiert, so dass Sie jederzeit den Überblick behalten. Es können für jede Mietpartei gesonderte Zahlungsvereinbarungen getroffen und der fristgerechte Eingang separat kontrolliert werden. Zudem besteht die Möglichkeit entsprechende Zahlungsträger, auch für Ratenzahlungen, zu erstellen.
Anlage zu attraktiven Zinskonditionen
Zusätzlich werden die angelegten Kautionen attraktiv verzinst, somit profitieren Sie als Nutzer gleich doppelt. Richten Sie sich einfach ein Konto ein und überzeugen sich selbst vom Angebot der Csg.
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