Mehr Geld von der Pflegeversicherung

Geschrieben von Bobo on April 15th, 2008 in Pflegeversicherung.

Änderungen in der Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 

Die Sätze für die ambulanten und stationären Pflege und das Pflegegeld für die häusliche Pflege werden ab 1. Juli 2008 schrittweise angehoben. Leider steigen damit auch die Beiträge zur Pflegeversicherung.

Für Demenzkranke (auch ohne Pflegestufe) gibt es beispielsweise statt bisher 460 bis zu 2400 Euro im Jahr. Durch diese Änderungen soll auch eine Entlastung pflegender Angehöriger ermöglicht werden. Aber es gibt nicht nur mehr Geld, sondern auch Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige durch sogenannte Fallmanager. Diese sollen dann mit Rat und eventuell auch Tat den Angehörigen in den zu schaffenden Pflegestützpunkten beiseite stehen. Wer in Zukunft zu Hause einen Angehörigen pflegen will, erhält für die Dauer von sechs Monaten eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Die von der Arbeit freigestellte Person bleibt in dieser Zeit sozialversichert und hat das Recht, danach an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren.

Wichtig: Diese Pflegezeit-Reglung gilt nur für Betriebe mit über 15 Beschäftigten.

Weitere Änderungen gibt es für den Fall das man in einer akut auftretenden Situation, Pflege für einen Angehörigen organisieren muss. Hier erhält der Betreffende nun Anspruch auf eine kurzzeitige Freistellung von der Arbeit von bis zu zehn Arbeitstagen.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird zum 1. Juli der Beitragssatz von derzeit 1,7 auf 1,95 Prozent erhöht. Bei Kinderlosen steigt er auf 2,2 Prozent.

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Reisekosten Abrechnung

Geschrieben von Bobo on April 5th, 2008 in Steuern und Steuerecht, Werbungskosten.

Neue Reglungen der Werbekosten ab 2008 für Arbeitnehmer

Die Anrechnung von Werbungskosten bezüglich der Reisekosten als Arbeitnehmer, hat sich von Beginn des Jahres 2008 grundlegend geändert. Seit Anfang dieses Jahres gilt für Arbeitnehmer: Ein Arbeitnehmer ist dann auf Dienstreise, wenn er außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seines Büros oder seines Arbeitsplatzes tätig ist. Die bislang lästige Unterscheidung zwischen, einer Dienstreise, einer Einsatzwechseltätigkeit und einer Fahrtätigkeit fallen weg.

Im Klartext: Sobald Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen und im Außendienst tätig werden, können Sie bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs 3o Cent pro gefahrenen Kilometer als Werbungskosten abziehen, bei einer Abwesenheit von mindestens 8/14/24 Stunden können Sie Verpflegungspauschalen von 6/12/24 Euro und die Übernachtungskosten steuersparend absetzen. Noch besser: Ihr Chef kann Ihnen die Unkosten, die Ihnen bei einer Auswärtstätigkeit entstehen, steuer- und abgabenfrei erstatten.

Auch die bislang gültige strenge Drei-Monats-Begrenzung gibt es seit Anfang 2008 nicht mehr. War ein Arbeitnehmer bisher länger als drei Monate auswärts am gleichen Ort tätig, wurde dieser Ort nach Ablauf von drei Monaten zu einer weiteren Arbeitsstätte. Fahrtkosten durften beim Finanzamt ab diesem Zeitpunkt nur noch mit der unattraktiven Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer als Werbungskosten abgesetzt werden.

Nun gilt: Egal, ob Sie drei, fünf oder zehn Monate an ein und demselben Ort im Außendienst tätig werden, gelten die günstigen Dienstreisegrundsätze. Ausnahme: Die Verpflegungspauschalen fallen nach Ablauf von drei Monaten weiterhin unter den Tisch.

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Neues Rechtsberatungsgesetz

Geschrieben von Bobo on März 26th, 2008 in Gesetze, Recht und Justiz.

Neue Regeln bei der Rechtsberatung.

Zum 1. Juli 2008 gilt in Deutschland ein neues Rechtsberatungsgesetz, mit diesem Termin fällt auch das Beratungsprivileg der Rechtsanwälte. Das bedeutet jetzt nicht das jeder Laie nun zum Rechtsberater werden kann. Das Beraten gegen ein Entgelt dürfen auch weiterhin nur Anwälte.

Vielmehr gibt das Rechtsberatungsgesetz Dienstleister / Fachleuten die Möglichkeit im Rahmen ihrer Tätigkeit auch rechtliche Hinweise zu geben. Beispielsweise kann zukünftig eine Autowerkstatt bei der Abwicklung des Unfallschadens behilflich sein oder ein Architekt darf nun auch baurechtliche Hinweise geben.

Wichtig: Gegen Bezahlung Beraten dürfen auch nach dem 1.Juli 2008 weiterhin nur zugelassene Anwälte.

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Identifikationsnummer für Deutsche

Geschrieben von Bobo on März 13th, 2008 in Steuern und Steuerecht.

Neue einheitliche Identifikationsnummer für alle 

Ab Mitte 2008 kommt die neue Identifikationsnummer. Dann soll nach dem Willen der Bundesregierung jede polizeilich in Deutschland gemeldete Person - vom Kleinkind bis zum Rentner - eine Identifikationsnummer zugeteilt bekommen. Diese neue Nummer ersetzt dann die bisherige Steuernummer und bleibt jedem Bundesbürger bis an sein Lebensende unveränderlich erhalten.

Grund der Maßnahme: Mehr Transparenz für das Finanzamt. Zog nämlich bisher ein Steuerzahler innerhalb Deutschland um, bekam er häufig von seinem neuen Finanzamt eine neue Steuernummer zugeteilt. Bei Personen die häufiger ihren Wohnsitz wechselten, verlor sich deren Spur dadurch. Dadurch kam es zu Mißbrauchsfällen und so wurden beispielsweise frühere Eigenheimzulage mehrfach gewährt.

Die kommende neue Identifikationsnummer besteht sogar noch 20 Jahre über den Tod hinaus, um die korrekte Besteuerung der Erben sicherzustellen oder Jahre nach dem Tod ergehende Steuerbescheide zuordnen zu können.

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Weniger zahlen fürs Girokonto

Geschrieben von netnut on März 12th, 2008 in Finanzen.

Millionen deutscher Bankkunden sind zu Recht entrüstet über die horrenden Spesen, die sie an ihre Hausbank für die Führung ihres Girokontos zu entrichten haben. So fallen nicht nur laufende, monatliche Grundgebühren an, sondern darüber hinaus werden auch nutzungsabhängige Entgelte erhoben. Insbesondere bei der Verfügung von Bargeld an Geldautomaten, die nicht dem gleichen Bankenpool angehören wie die jeweilige Bank, werden oft erkleckliche Fremdgebühren belastet, die wenige Tage später auf dem Kontoauszug erscheinen und die Laune der Verbraucher trüben.

Wer sich mit diesen Konditionen nicht auf Dauer anfreunden mag, sollte nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern vielmehr einen Wechsel der Bank in Erwägung ziehen und sich günstigerer Angebote sichern. Insbesondere jene Kunden, die auf die Präsenz einer Bankfiliale in unmittelbarer räumlicher Nähe verzichten können, weil sie ohnehin die meisten Aktivitäten online oder per Telefon ausführen, können viel Geld sparen, indem sie zu einer Direktbank wechseln.

Direktbanken stellen ihren Kunden kein Filialnetz zur Verfügung, sondern sind ausschließlich per Telefon oder Internet zu erreichen. Im Gegenzug bieten sie oft deutlich günstigere Konditionen als es herkömmliche Kreditinstitute tun.

So fallen bei vielen Discountbanken für das Girokonto und dessen Unterhaltung keinerlei Gebühren an. Voraussetzung ist ein monatlicher Gehaltseingang von durchschnittlich etwa 1200 Euro netto.

Nicht nur im Hinblick auf die Kontoführung, sondern auch bei anderen Produkten können Kunden durch einen Wechsel viel Geld sparen. Für die Nutzung des Dispositionskredits beispielsweise berechnen die Institute ihren Kunden oft nur halb so hohe Sollzinsen wie traditionelle Filialbanken.

Darüber hinaus erhalten Kunden bei günstigen Anbietern zu ihrem kostenfreien Girokonto auch noch eine Kreditkarte dazu, die auch bei nur geringen Umsätzen keine Gebühren verursacht. Mit dieser Karte kann meist sogar an allen Geldautomaten der Welt kostenfrei Bargeld abgehoben werden, so dass gleich in doppelter Hinsicht gespart werden kann.

Die Eröffnung eines Gratiskontos geht schnell und ohne viel Aufwand von Statten. Meist sind lediglich ein kurzes Formular auszufüllen sowie ein einfacher Identitätsnachweis zu erbringen.

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Reform des Unterhaltsrecht

Geschrieben von Bobo on Februar 22nd, 2008 in Familienrecht.

Neues Unterhaltsrecht begünstigt Ansprüche minderjähriger Kinder 

Die neue von der Bundesregierung beschlossene Unterhaltsreform tritt in Kraft. Die Reform des Unterhaltsrecht privilegiert nun die Ansprüche minderjährige Kinder. Demnach rücken die Unterhalt Ansprüche minderjähriger Kinder gegenüber sämtlichen anderen Unterhaltsansprüchen in den ersten Rang auf. Das bedeutet beispielsweise das die Ansprüche betreuender Elternteile und geschiedener Frauen zugunsten des Kindesunterhalts (bei minderjährigen Kindern) eingeschränkt wird.

Im Ergebnis könnte ein geschiedener Familienvater, der bisher einen großen Teil seiner Einkünfte an die Ex-Frau und die Kinder aus erster Ehe überwies, nun zumindest etwas mehr für die Kinder aus einer gegenwärtigen Beziehung beanspruchen - ein klarer Vorteil für die Zweitfamilie also.

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Handwerkerrechnungen im europäischen Ausland

Geschrieben von Bobo on Januar 30th, 2008 in Steuern und Steuerecht.

Änderung im Steuerrecht ab 2008 bezüglich Handwerksleistungen

Bislang konnte man nur für deutsche Haushalte Handwerkerrechnungen und Leistungen von Unternehmen die haushaltsnahe Dienstleistungen (Reparaturen, Gartenarbeiten, Renovierungen, etc.) erbringen auf seine Steuern anrechnen lassen. Ab 2008 tritt eine Änderung in Kraft. Nun gilt dies auch für Haushalte in der Europäischen Union und im europäischen Wirtschaftsraum. Wer also beispielsweise eine nicht vermietete Ferienwohnung in Ungarn renovieren lässt, kann dafür in seiner deutschen Steuererklärung auf eine Anrechnung der dabei angefallenen Arbeitskosten auf seine Steuer bestehen.

Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie bisher, man kann nur jeweils 20 Prozent der Arbeitsleistung (Rechnung) und in einer Höhe von maximal 600 Euro pro Jahr auf seine Steuer anrechnen lassen.

Wichtig: Diese Neuerung betrifft alle noch änderbaren Steuerbescheide der letzten Jahre!

Geändert wurde auch: Der Steuererklärung müssen nicht mehr zwingend die Rechnung über die Dienstleistung / Handwerksleistung und zusätzlich noch der Kontoauszug als Nachweis der Bezahlung beigefügt werden. Diese sind nur noch auf Anfrage vorzulegen. Zweck dieser Maßnahme ist es die Leute zu animieren mehr Steuererklärung übers Internet per »Elster« ans Finanzamt zu schicken.

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Augen auf beim Tagesgeldkonto

Geschrieben von netnut on Januar 29th, 2008 in Finanzen.

Durch massive Werbung und Kämpfen um Kunden zwischen verschiedenen Banken ist in den letzten Jahren das Tagesgeldkonto zunehmend populärer geworden. Parkte der unbedarfte Anleger noch vor fünf Jahren seine nicht benötigte Liquidität auf Sparbüchern oder gar dem Girokonto, so ist heute das Tagesgeldkonto die übliche Variante zum Parken nicht benötigter Mittel.

Mit Zinssätzen von durchschnittlich vier bis fünf Prozent locken insbesondere Internetbanken die Kunden zur Eröffnung. Häufig wird gleich ein Depotkonto oder Girokonto mit eröffnet, weil die Bank sich Einnahmen aus Wertpapiergeschäften des neuen Kunden erhofft oder ihn gleich ganz an sich binden möchte.

Hier sollte vor der Eröffnung des Kontos genau geprüft werden, ob die zusätzlichen Konten nicht eventuell auch zusätzliche Kosten verursachen. Generell gilt es auf einiges zu achten, wenn ein Tagesgeldkonto den gewünschten Effekt einer profitablen und sicheren Geldanlage erfüllen soll. Zum einen sollte beachtet werden, bis zu welchem Anlagebetrag die gebotenen Tagesgeld Zinsen gelten. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, für welchen Zeitraum die Rendite zugesagt wird. Oft sind diese Zeiträume sehr kurz, manchmal sogar nur drei Monate, so dass der zunächst attraktiv erscheinende Zins sich nach einigen Monaten in ein Sparbuch Pendant verwandelt. Der Kunde kann sich hohe Zinsen aber für längere Zeit sichern, indem er häufig die Bank wechselt. So kommt er laufend in den Genuss der Neukundenangebote und somit ständig hoher Zinsen auf das Tagesgeld.

Weiterhin gilt es zu beachten, dass Zinserträge der neu eingeführten Abgeltungssteuer unterliegen und somit fünfundzwanzig Prozent zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag automatisch von der Bank einbehalten werden. Der Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro bei Ledigen und 1602 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren ist davon nicht berührt, sofern der Bank ein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Ein solcher Freistellungsauftrag kann zwar auch mehreren Banken erteilt werden, diese dürfen in der Summe jedoch den Höchstbetrag nicht übersteigen. Sämtliche Zinsgewinne die 801 bzw. 1602 Euro im Jahr übersteigen unterliegen somit auch der Abgeltungssteuer.

Generell sind Tagesgeldkonten gut dazu geeignet, die eiserne Reserve profitabler zu parken als auf einem Sparbuch oder dem Girokonto bei der Hausbank. Als alleinige, langfristig ausgerichtete Geldanlage taugen sie jedoch nicht, weil die Renditen an den Aktienmärkten deutlich oberhalb denen auf Tagesgeldkonten liegen.

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HDTV

Geschrieben von Bobo on Januar 28th, 2008 in Entertainment, Technik.

Wer sich heutzutage einen Fernseher kaufen will, muss beim ausgewählten Gerät darauf achten das er nicht nur für PAL-Sendungen, sondern auch für HDTV gerüstet sein sollte. Es reicht leider nicht nur aus die Unterschiede zwischen Plasma- und LCD-Fernsehern zu kennen. Um keine Problem mit den hochauflösenden Inhalten zu bekommen sollte der neue Fernseher mindestens die HDTV-Auflösung 720p beherrschen oder wie bereits bei vielen aktuellen Geräte gleich 1080p unterstützen.

Leider verspricht das „HD-ready” Logo nicht automatisch die Zukunftssicherheit, dazu sind die Konditionen für das zu schwammig formuliert.

Das “HD-ready” Logo besagt zwar das der Fernseher mit 720p zurecht kommt, er muss dieses Format aber keinesfalls direkt darstellen, sondern lediglich dessen Bildsignale verarbeiten können. Sie merken es kommt jetzt weniger auf die Auflösung des Bildschirms an, als auf die interne Signalverarbeitung.

HDMI-Schnittstellen für die ZukunftUm hochauflösende Sendungen und Inhalte überhaupt zu empfangen ist eine HDMI-Schnittstelle Voraussetzung. Um für die Zukunft gerüstet zu sein wären sogar zwei optimal. Ohne eine Mindestausstattung an Schnittstellen geht es eben nicht.

Um HDTV-Sendungen zu empfangen, muss ein Flachbild-Fernseher mindestens über eine DVI-Schnittstelle und viel besser über einen HDMI-Eingang verfügen. Beide Schnittstellen übertragen die Fernsehsignale digital und verlustfrei. Diese digitalen Schnittstellen verlangt der verbraucherunfreundliche Kopierschutz HDCP, mit dem Fernsehsendungen zukünftig verschlüsselt werden.

Fernsehgeräte die weder HDMI noch DVI unterstützt sollte man links liegen lassen. Auf DVI die eigentlich eine PC-Schnittstelle ist kann man zwar verzichten, weil sie in der Unterhaltungselektronik wenig verbreitet ist. Aber HDMI sollt auf jeden Fall mit an Bord sein. Lassen Sie sich nicht mit dem Argument vertrösten, dass sich hochauflösendes Fernsehen auch über den analogen Komponenteneingang empfangen lässt. Das stimmt zwar prinzipiell bei analoger Verbindung ist die Bildqualität schlechter als bei digitaler Übertragung. Zudem schalten viele Rechteinhaber den Komponenten-Eingang ohnehin ab, um analoge Kopien ihrer HD-Videos zu verhindern.

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Werte und Normen beim Fernseherkauf

Geschrieben von Bobo on Januar 25th, 2008 in Entertainment, Technik.

Lassen Sie sich nicht von den angegebenen Werten und von den sehr hohen Kontrastverhältnisse blenden. Dieser Wert bezieht sich zwar auf die hellsten und dunkelsten Lichtwerte, die ein Display gleichzeitig in einem Bild darstellen kann. Eine mäßige Wiedergabe von Schwarz wird allerdings auch nicht durch einen besonders hohen Kontrastwert ausgeglichen. Herstellerangaben wie 20.000:1 kann man getrost bezweifeln und sollte das Gerät lieber selbst in Augenschein nehmen. Wichtig: Dunkle Bildanteile sollten nicht von hellen Bereichen überstrahlt werden.

Betrachtungsabstand beachten

Wichtiger als die Größe des Fernsehers sind die Raumverhältnisse in denen der neue Fernseher aufgestellt werden soll. Besonders wichtig ist der Betrachtungs- oder auch Sehabstand genannte Entfernung zwischen Zuschauer und Fernseher.Nahezu alle großen und neuen Flachbild-Fernseher kommen inzwischen im Breitbild-Format mit einem Seitenverhältnis von 16:9. Diesem Fernsehformat gehört die Zukunft.

Als Faustregel für den Sehabstand bewährt sich bei den 16:9-Bildschirmen folgende Rechnung: Das Zweifache bis Dreifache der Bilddiagonale wird von vielen Herstellern als optimal angegeben. Wichtiger aber ist das eigene Empfinden. Kommt es zu Kopfschmerzen oder anderen Beeinträchtigungen beim fernsehen sollte man sich den Betrachtungsabstand näher anschauen.

Bei einem 42-Zoll-Bildschirm reichen in der Regel drei Meter Abstand. Achten Sie bei einer eventuellen Wand-Montage des Flachbild-Fernsehers immer auf genug Abstand zur Wand. Die Flachbild-Fernseher produzieren zum Teil starke Abwärme und dürfen sich nicht überhitzen.

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