Neun von Zehn abgelehnt
Geschrieben von Bobo on Dezember 19th, 2007 in Beruf, Gesundheit.
Häufige Ablehnungen bei Berufskrankheiten
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben in Deutschland einen schlechten Ruf. Betroffene und auf Sozialrecht spezialisierte Anwälte beschreiben die Taktik der Berufsgenossenschaften übereinstimmend mit: „hinhalten, zermürben, ablehnen”. Tatsache ist das die Berufsgenossenschaften rund 90 Prozent aller Anträge auf Zahlung einer Rente wegen einer Berufskrankheit ablehnen!
Die Ablehnung muss aber nicht zwangsläufig das Ende bedeuten, gegen den Bescheid kann ein Versicherter bei der Berufsgenossenschaft binnen vier Wochen Widerspruch einlegen. Das führt dazu das die Berufsgenossenschaft das Anliegen des Versicherten dann nochmals prüft.
Bleibt es dann immer noch bei der Ablehnung, so kann der Betroffene wiederum binnen vier Wochen Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben. Welches Sozialgericht zuständig ist und die Adresse des Gerichtes muss die Berufsgenossenschaft dem Betroffenen zusammen mit dem Ablehnungsbescheid übermitteln.
In der ersten Instanz kostet das Verfahren nichts, in der zweiten Instanz muss der Kläger einen Anwalt nehmen und natürlich auch bezahlen, falls er verliert. Beratung und Hilfe finden Betroffene bei den Gewerkschaften und beim Sozialverband Deutschland in Berlin.
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