Kinderzuschlag für Geringverdiener
Geschrieben von Bobo on Dezember 7th, 2007 in Staatliche Unterstützung.
Staatliche Unterstützung für Geringverdiener
Als Geringverdiener haben Sie haben Sie eventuell einen Anspruch von bis zu 140 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld. Die Leistungen erhalten Sie jedes Kind unter 18 Jahren, das in Ihrem Haushalt lebt. Die Berechnung zur Höhe des Anspruchs sind allerdings ähnlich kompliziert wie beim Arbeitslosengeld II.
Als Geringverdiener gilt eine Personen deren Einkommen in Rahmen der ALG-II Leistungen liegt. Um festzustellen ob Sie innerhalb der Höchstverdienstgrenzen sind und für erste Berechnungen hat die Bundesregierung einen Online-Rechner eingerichtet: Kinderzuschlagsrechner
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