Kinder und Zuzahlungen
Geschrieben von Bobo on Dezember 4th, 2007 in Gesundheit.
Befreiung von der Zuzahlung für Kinder
Seit der Gesundheitsreform ist der Umfang der Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte stetig angewachsen. Was für Erwachsene gilt muss aber nicht zwangsläufig für die, über die Familienversicherung mitversicherten, Kinder gelten.
Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von Zahlungen für Heilmittel, Massagen, Krankengymnastik und die Praxisgebühr befreit. Kinder unter zwölf Jahren bekommen darüber hinaus auch sonst nicht mehr verordnungsfähige Medikamente wie Husten- und Schnupfenmittel auf Kassenkosten.
Bei Impfungen gilt: Der Gemeinsame Bundesausschuss und die Ständige Impfkommission geben bis 1. Juli verbindliche Impfempfehlungen heraus, diese müssen dann alle Kassen bezahlen.
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