Handwerkerrechnungen im europäischen Ausland

Geschrieben von Bobo on Januar 30th, 2008 in Steuern und Steuerecht.

Änderung im Steuerrecht ab 2008 bezüglich Handwerksleistungen

Bislang konnte man nur für deutsche Haushalte Handwerkerrechnungen und Leistungen von Unternehmen die haushaltsnahe Dienstleistungen (Reparaturen, Gartenarbeiten, Renovierungen, etc.) erbringen auf seine Steuern anrechnen lassen. Ab 2008 tritt eine Änderung in Kraft. Nun gilt dies auch für Haushalte in der Europäischen Union und im europäischen Wirtschaftsraum. Wer also beispielsweise eine nicht vermietete Ferienwohnung in Ungarn renovieren lässt, kann dafür in seiner deutschen Steuererklärung auf eine Anrechnung der dabei angefallenen Arbeitskosten auf seine Steuer bestehen.

Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie bisher, man kann nur jeweils 20 Prozent der Arbeitsleistung (Rechnung) und in einer Höhe von maximal 600 Euro pro Jahr auf seine Steuer anrechnen lassen.

Wichtig: Diese Neuerung betrifft alle noch änderbaren Steuerbescheide der letzten Jahre!

Geändert wurde auch: Der Steuererklärung müssen nicht mehr zwingend die Rechnung über die Dienstleistung / Handwerksleistung und zusätzlich noch der Kontoauszug als Nachweis der Bezahlung beigefügt werden. Diese sind nur noch auf Anfrage vorzulegen. Zweck dieser Maßnahme ist es die Leute zu animieren mehr Steuererklärung übers Internet per »Elster« ans Finanzamt zu schicken.

Artikel von Bobo - Seite Besuchen

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