Neue Reglung verschafft mehr Klarheit über die zu erwartenden Energiekosten

Vermieter von Gebäuden bis Baujahr 1965 müssen ab dem 1.Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen, wenn sie vermieten oder verkaufen möchten. Durch den Energieausweis erhalten Mietinteressenten einen wesentlich besseren Eindruck über die zu erwartenden Nebenkosten für Energie und Wärme.

Kaufinteressenten ermöglicht der Energieausweis einen besseren Überblick über eventuell auf ihn zukommende Sanierungsmassnahmen in Bereichen wie z. B. Wärmedämmung. Ab 1.Januar 2009 ist Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung für Wohngebäude aller Baujahre Pflicht.

Artikel von Bobo - Seite Besuchen

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