Die Berufsausbildungsbeihilfe

Geschrieben von Bobo on Dezember 6th, 2007 in Ausbildung.

Der Staat unterstützt flexible Azubis

Von der Berufsausbildungsbeihilfe können Jugendliche profitieren, wenn sie wegen der Entfernung zur Ausbildungsstelle nicht zu Hause wohnen bleiben können. Als Faustregel für die Entfernung gelten mehr als zwei Stunden tägliche Fahrzeit.

Übersteigt die tägliche Fahrzeit des Auszubildenden die zwei Stunden dann hat er oder sie einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Träger der Berufsausbildungsbeihilfe ist die Bundesagentur für Arbeit, die Leistung besteht im einzelnen aus jeweils einer Pauschale für die Lebenshaltungskosten (310 €), die Unterkunft (133 € zzgl. bis zu 64 € bei höheren Kosten) und Arbeitskleidung (11 €) zusammen; darüber hinaus werden Fahrtkosten für den Arbeitsweg erstattet - rund 55o Euro kommen so zusammen.

Angerechnet werden allerdings sowohl die Ausbildungsvergütung des Kindes (Freibetrag: 52 €) als auch der Teil des Elterneinkommens, der - bei Verheirateten mit einem Kind -1 95o Euro übersteigt.

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