Das Bafög

Geschrieben von Bobo on Dezember 20th, 2007 in Ausbildung, Studium.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz

Sind Sie Schüler an einer Berufsfachschule oder Student an einer Fachhochschule, so können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) bekommen.

Voraussetzung: Das Einkommen der Eltern reicht nicht aus, um sie aus eigenen Mitteln zu unterstützen. Der Höchstbetrag im Bafög beträgt 530 Euro/Monat, wovon etwa die Hälfte als Darlehen gewährt wird. Bafög wird einkommensabhängig gezahlt.

Der Freibetrag für das Elterneinkommen beträgt bei alleinstehenden Elternteilen 960 Euro, bei zusammenlebenden Eltern 1.440 Euro, wobei jeweils nur die Hälfte des übersteigenden Einkommens angerechnet wird. Für jedes weitere Kind, das nicht Bafög bezieht, erhöht sich der Freibetrag nochmals um weitere 435 Euro.

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