Archive for the 'Steuern und Steuerecht' Category

Reisekosten Abrechnung

Written by Bobo on Samstag, April 5th, 2008 in Steuern und Steuerecht, Werbungskosten.

Neue Reglungen der Werbekosten ab 2008 für Arbeitnehmer

Die Anrechnung von Werbungskosten bezüglich der Reisekosten als Arbeitnehmer, hat sich von Beginn des Jahres 2008 grundlegend geändert. Seit Anfang dieses Jahres gilt für Arbeitnehmer: Ein Arbeitnehmer ist dann auf Dienstreise, wenn er außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seines Büros oder seines Arbeitsplatzes tätig ist. Die bislang lästige Unterscheidung zwischen, einer Dienstreise, einer Einsatzwechseltätigkeit und einer Fahrtätigkeit fallen weg.

Im Klartext: Sobald Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen und im Außendienst tätig werden, können Sie bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs 3o Cent pro gefahrenen Kilometer als Werbungskosten abziehen, bei einer Abwesenheit von mindestens 8/14/24 Stunden können Sie Verpflegungspauschalen von 6/12/24 Euro und die Übernachtungskosten steuersparend absetzen. Noch besser: Ihr Chef kann Ihnen die Unkosten, die Ihnen bei einer Auswärtstätigkeit entstehen, steuer- und abgabenfrei erstatten.

Auch die bislang gültige strenge Drei-Monats-Begrenzung gibt es seit Anfang 2008 nicht mehr. War ein Arbeitnehmer bisher länger als drei Monate auswärts am gleichen Ort tätig, wurde dieser Ort nach Ablauf von drei Monaten zu einer weiteren Arbeitsstätte. Fahrtkosten durften beim Finanzamt ab diesem Zeitpunkt nur noch mit der unattraktiven Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer als Werbungskosten abgesetzt werden.

Nun gilt: Egal, ob Sie drei, fünf oder zehn Monate an ein und demselben Ort im Außendienst tätig werden, gelten die günstigen Dienstreisegrundsätze. Ausnahme: Die Verpflegungspauschalen fallen nach Ablauf von drei Monaten weiterhin unter den Tisch.

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Identifikationsnummer für Deutsche

Written by Bobo on Donnerstag, März 13th, 2008 in Steuern und Steuerecht.

Neue einheitliche Identifikationsnummer für alle 

Ab Mitte 2008 kommt die neue Identifikationsnummer. Dann soll nach dem Willen der Bundesregierung jede polizeilich in Deutschland gemeldete Person - vom Kleinkind bis zum Rentner - eine Identifikationsnummer zugeteilt bekommen. Diese neue Nummer ersetzt dann die bisherige Steuernummer und bleibt jedem Bundesbürger bis an sein Lebensende unveränderlich erhalten.

Grund der Maßnahme: Mehr Transparenz für das Finanzamt. Zog nämlich bisher ein Steuerzahler innerhalb Deutschland um, bekam er häufig von seinem neuen Finanzamt eine neue Steuernummer zugeteilt. Bei Personen die häufiger ihren Wohnsitz wechselten, verlor sich deren Spur dadurch. Dadurch kam es zu Mißbrauchsfällen und so wurden beispielsweise frühere Eigenheimzulage mehrfach gewährt.

Die kommende neue Identifikationsnummer besteht sogar noch 20 Jahre über den Tod hinaus, um die korrekte Besteuerung der Erben sicherzustellen oder Jahre nach dem Tod ergehende Steuerbescheide zuordnen zu können.

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Handwerkerrechnungen im europäischen Ausland

Written by Bobo on Mittwoch, Januar 30th, 2008 in Steuern und Steuerecht.

Änderung im Steuerrecht ab 2008 bezüglich Handwerksleistungen

Bislang konnte man nur für deutsche Haushalte Handwerkerrechnungen und Leistungen von Unternehmen die haushaltsnahe Dienstleistungen (Reparaturen, Gartenarbeiten, Renovierungen, etc.) erbringen auf seine Steuern anrechnen lassen. Ab 2008 tritt eine Änderung in Kraft. Nun gilt dies auch für Haushalte in der Europäischen Union und im europäischen Wirtschaftsraum. Wer also beispielsweise eine nicht vermietete Ferienwohnung in Ungarn renovieren lässt, kann dafür in seiner deutschen Steuererklärung auf eine Anrechnung der dabei angefallenen Arbeitskosten auf seine Steuer bestehen.

Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie bisher, man kann nur jeweils 20 Prozent der Arbeitsleistung (Rechnung) und in einer Höhe von maximal 600 Euro pro Jahr auf seine Steuer anrechnen lassen.

Wichtig: Diese Neuerung betrifft alle noch änderbaren Steuerbescheide der letzten Jahre!

Geändert wurde auch: Der Steuererklärung müssen nicht mehr zwingend die Rechnung über die Dienstleistung / Handwerksleistung und zusätzlich noch der Kontoauszug als Nachweis der Bezahlung beigefügt werden. Diese sind nur noch auf Anfrage vorzulegen. Zweck dieser Maßnahme ist es die Leute zu animieren mehr Steuererklärung übers Internet per »Elster« ans Finanzamt zu schicken.

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