Archive for the 'Staatliche Unterstützung' Category

Kindergeldanspruch nach dem Abitur

Written by Bobo on Freitag, Dezember 14th, 2007 in Ausbildung, Staatliche Unterstützung.

Übergangszeiten nach dem Abitur

Eltern deren Kind nicht sofort nach dem Abitur eine Ausbildung antritt, steht für einen Übergangszeitraum von maximal vier Monaten noch Kindergeld zu.

Ausnahme: Geht Ihr Kind vor Ablauf der vier Monate zum Grundwehrdienst, so besteht für den Übergangszeittraum kein Anspruch auf Kindergeld. Denn der Grundwehrdienst zählt nicht als Ausbildung.

Vergehen nach dem Abitur mehr als vier Monate, bis Ihr Kind einen Ausbildungs- oder Studienplatz erhält, kann es für den dann längeren Übergangszeitraum dennoch Kindergeld geben.

Voraussetzung: Es muss nachgewiesen werden, dass sich Ihr Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Als Nachweis für diese Bemühungen sollten dem Finanzamt Bewerbungsschreiben, Absagen und Suchanzeigen in Zeitungen vorgelegt werden.

Wichtig: Kindergeld gibt es auch dann für mehr als vier Monate, wenn Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter eine Ausbildung vertraglich zugesagt ist, aber erst nach Ablauf der viermonatigen Übergangsfrist angetreten werden kann (BFH, Beschluss v. 7.9.2006, AZ. III B 30/05). Hier gilt der unterschriebene Arbeitsvertrag als Nachweis.

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Kinderbetreuung kostenlos

Written by Bobo on Samstag, Dezember 8th, 2007 in Staatliche Unterstützung.

Kostenlose Kinderbetreuung

Seit 2005 haben berufstätige Eltern von Kindern unter drei Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz oder eine Tagesbetreuung. Das gilt auch für Eltern die sich noch in der Ausbildung befinden. Leider hinkt in vielen Bundesländern der dazu notwendige Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten noch hinterher.

Die große Koalition plant aber das Angebot von derzeit 250.000 Betreuungsplätze auf 750.000 Plätze auszubauen. Für Auskünfte sollten Sie sich bei Ihrem jeweiligen Jugendamt melden und nachfragen.

Die Betreuung ist bis zu einem freibleibenden Einkommen von 750 Euro kostenlos. Liegt das Einkommen darüber wird in der Regel eine gestaffelte Eigenbeteiligung verlangt. Die Vorgaben des Bundes gestatten den Bundesländern eigene Fördermöglichkeiten. Nachfragen lohnt sich also auf jeden Fall.

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Kinderzuschlag für Geringverdiener

Written by Bobo on Freitag, Dezember 7th, 2007 in Staatliche Unterstützung.

Staatliche Unterstützung für Geringverdiener

Als Geringverdiener haben Sie haben Sie eventuell einen Anspruch von bis zu 140 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld. Die Leistungen erhalten Sie jedes Kind unter 18 Jahren, das in Ihrem Haushalt lebt. Die Berechnung zur Höhe des Anspruchs sind allerdings ähnlich kompliziert wie beim Arbeitslosengeld II.

Als Geringverdiener gilt eine Personen deren Einkommen in Rahmen der ALG-II Leistungen liegt. Um festzustellen ob Sie innerhalb der Höchstverdienstgrenzen sind und für erste Berechnungen hat die Bundesregierung einen Online-Rechner eingerichtet: Kinderzuschlagsrechner

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