Kindergeldanspruch nach dem Abitur
Written by Bobo on Freitag, Dezember 14th, 2007 in Ausbildung, Staatliche Unterstützung.
Übergangszeiten nach dem Abitur
Eltern deren Kind nicht sofort nach dem Abitur eine Ausbildung antritt, steht für einen Übergangszeitraum von maximal vier Monaten noch Kindergeld zu.
Ausnahme: Geht Ihr Kind vor Ablauf der vier Monate zum Grundwehrdienst, so besteht für den Übergangszeittraum kein Anspruch auf Kindergeld. Denn der Grundwehrdienst zählt nicht als Ausbildung.
Vergehen nach dem Abitur mehr als vier Monate, bis Ihr Kind einen Ausbildungs- oder Studienplatz erhält, kann es für den dann längeren Übergangszeitraum dennoch Kindergeld geben.
Voraussetzung: Es muss nachgewiesen werden, dass sich Ihr Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Als Nachweis für diese Bemühungen sollten dem Finanzamt Bewerbungsschreiben, Absagen und Suchanzeigen in Zeitungen vorgelegt werden.
Wichtig: Kindergeld gibt es auch dann für mehr als vier Monate, wenn Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter eine Ausbildung vertraglich zugesagt ist, aber erst nach Ablauf der viermonatigen Übergangsfrist angetreten werden kann (BFH, Beschluss v. 7.9.2006, AZ. III B 30/05). Hier gilt der unterschriebene Arbeitsvertrag als Nachweis.
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