Kreditkartenvertrag auflösen
Written by Bobo on Freitag, Juli 15th, 2011 in Kredite.
Vertrag ist Vertrag und Verträge müssen eingehalten werden. Wenn einer der Vertragspartner allerdings der Meinung ist den Vertrag zu kündigen, dann ist das durchaus legitim, darf aber nur nach Einhaltung einer bestimmten Frist erfolgen.
Diese Regeln gelten immer da, wo zwei Parteien miteinander einen Vertrag abgeschlossen haben. So auch bei Kreditkartenverträgen.
In vielen Fällen werden sie über die Hausbank beantragt und von den führenden Kreditkartenunternehmen ausgegeben. Sind Kunden mit der Kreditkarte bzw. mit den Leistungen der Kreditkarte unzufrieden, können sie die Kreditkarte nicht einfach der Bank zurückgeben, sondern es muss eine förmliche Kündigung des Kreditkartenvertrages erfolgen.
Gründe für eine solche Kündigung können eine hohe Jahresgebühr ebenso sein wie die Gebühren, die das Unternehmen bei einer Bargeldabhebung am Geldautomaten festsetzt. Und wer die Leistungen wie etwa eine Kofferversicherung oder ähnliches nicht in Anspruch nimmt, der kündigt ebenfalls nicht selten seinen Kreditkartenvertrag um bei einer anderen Bank eine Kreditkarte zu beantragen, die besser auf seine Bedürfnisse abgestellt ist.
Wie gesagt, zur Kündigung eines Kreditkartenvertrages bedarf es eines förmlichen, weil schriftlichen Antrags. Dieser ist an das Kartenunternehmen zu richten. Wichtig ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist bzw. der Zeitpunkt der Kündigung. Sie kann theoretisch jederzeit erfolgen, doch kann der Karteninhaber damit rechnen, dass er die bereits gezahlte Jahresgebühr anteilmäßig zurückerstattet bekommt. Insofern braucht die Kündigung des Kreditkartenvertrages nicht mehr erst kurz vor Ablauf der Jahresfrist zu erfolgen.
Hat die Kündigung aber das Kartenunternehmen erreicht, ist es dem Karteninhaber verboten, weiterhin mit der Kreditkarte zu bezahlen. Außerdem ist neben der Rückgabe der Kreditkarte an das Kartenunternehmen auch der Kartensaldo auszugleichen.
Bevor die Kündigung des Kreditkartenvertrages erfolgt, sollte allerdings sichergestellt sein, dass der Karteninhaber bereits im Besitz einer neuen Kreditkarte ist, weil sie im alltäglichen Zahlungsverkehr einfach unersetzlich ist.
Autor: H. Petrat office ät konto (p) info
