Archive for the 'Gesundheit' Category

Neun von Zehn abgelehnt

Written by Bobo on Mittwoch, Dezember 19th, 2007 in Beruf, Gesundheit.

Häufige Ablehnungen bei Berufskrankheiten

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben in Deutschland einen schlechten Ruf. Betroffene und auf Sozialrecht spezialisierte Anwälte beschreiben die Taktik der Berufsgenossenschaften übereinstimmend mit: „hinhalten, zermürben, ablehnen”. Tatsache ist das die Berufsgenossenschaften rund 90 Prozent aller Anträge auf Zahlung einer Rente wegen einer Berufskrankheit ablehnen!

Die Ablehnung muss aber nicht zwangsläufig das Ende bedeuten, gegen den Bescheid kann ein Versicherter bei der Berufsgenossenschaft binnen vier Wochen Widerspruch einlegen. Das führt dazu das die Berufsgenossenschaft das Anliegen des Versicherten dann nochmals prüft.

Bleibt es dann immer noch bei der Ablehnung, so kann der Betroffene wiederum binnen vier Wochen Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben. Welches Sozialgericht zuständig ist und die Adresse des Gerichtes muss die Berufsgenossenschaft dem Betroffenen zusammen mit dem Ablehnungsbescheid übermitteln.

In der ersten Instanz kostet das Verfahren nichts, in der zweiten Instanz muss der Kläger einen Anwalt nehmen und natürlich auch bezahlen, falls er verliert. Beratung und Hilfe finden Betroffene bei den Gewerkschaften und beim Sozialverband Deutschland in Berlin.

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Kinder und Zuzahlungen

Written by Bobo on Dienstag, Dezember 4th, 2007 in Gesundheit.

Befreiung von der Zuzahlung für Kinder 

Seit der Gesundheitsreform ist der Umfang der Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte stetig angewachsen. Was für Erwachsene gilt muss aber nicht zwangsläufig für die, über die Familienversicherung mitversicherten, Kinder gelten.

Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von Zahlungen für Heilmittel, Massagen, Krankengymnastik und die Praxisgebühr befreit. Kinder unter zwölf Jahren bekommen darüber hinaus auch sonst nicht mehr verordnungsfähige Medikamente wie Husten- und Schnupfenmittel auf Kassenkosten.

Bei Impfungen gilt: Der Gemeinsame Bundesausschuss und die Ständige Impfkommission geben bis 1. Juli verbindliche Impfempfehlungen heraus, diese müssen dann alle Kassen bezahlen.

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