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Das Elterngeld

Written by Bobo on Montag, Dezember 17th, 2007 in Erziehung.

Regelung des Elterngeldes 

Das neue von der Bundesregierung beschlossene Elterngeld steht allen Eltern zu deren Kind ab dem 1.Januar 2007 geboren wurde. Wurde also Ihr Kind nach dem 1. Januar 2007 geboren, dann erstattet der Staat einem Elternteil ein Jahr lang bis zu 67 Prozent seines monatlichen Durchschnitts-Nettoverdienstes der letzten zwölf Monate. Anschließend gibt es noch die Möglichkeit das der andere Elternteil zu gleichen Bedingungen noch einmal zwei Monate Elternzeit dranhängt.

Vorraussetzung ist: Das Mutter oder Vater ihre Tätigkeit vorübergehend aufgeben oder auf unter 20 Stunde die Woche reduzieren.

Sich vorher schon abzuwechseln ist auch möglich, die Zeiträume müssen aber bei der Antragstellung vorher schon bekannt gegeben werden. Das Elterngeld ist vor allen Dingen für gut verdienende Eltern interessant, weil die monatliche Leistung bis zu 1800 Euro betragen kann. Es gibt aber auch Anlass zur Kritik: In dem der Bezugszeitraum des Mutterschaftsgeldes (acht Wochen nach der Geburt) vom Elterngeldanspruch abgezogen wird, reduziert sich die faktische Leistungsdauer um zwei Monate. Außerdem holt sich der Staat einen Teil der Leistung zurück, indem er das Elterngeld, dem Progressionsvorbehalt unterwirft.

Für nicht Erwerbstätige und Geringverdiener besteht überdies wenig Grund zum Jubeln: Die Leistung in diesen Fällen wurde auf 300 Euro im Monat beschränkt.

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