Archive for the 'Ausbildung' Category

Das Bafög

Written by Bobo on Donnerstag, Dezember 20th, 2007 in Ausbildung, Studium.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz

Sind Sie Schüler an einer Berufsfachschule oder Student an einer Fachhochschule, so können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) bekommen.

Voraussetzung: Das Einkommen der Eltern reicht nicht aus, um sie aus eigenen Mitteln zu unterstützen. Der Höchstbetrag im Bafög beträgt 530 Euro/Monat, wovon etwa die Hälfte als Darlehen gewährt wird. Bafög wird einkommensabhängig gezahlt.

Der Freibetrag für das Elterneinkommen beträgt bei alleinstehenden Elternteilen 960 Euro, bei zusammenlebenden Eltern 1.440 Euro, wobei jeweils nur die Hälfte des übersteigenden Einkommens angerechnet wird. Für jedes weitere Kind, das nicht Bafög bezieht, erhöht sich der Freibetrag nochmals um weitere 435 Euro.

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Kindergeldanspruch nach dem Abitur

Written by Bobo on Freitag, Dezember 14th, 2007 in Ausbildung, Staatliche Unterstützung.

Übergangszeiten nach dem Abitur

Eltern deren Kind nicht sofort nach dem Abitur eine Ausbildung antritt, steht für einen Übergangszeitraum von maximal vier Monaten noch Kindergeld zu.

Ausnahme: Geht Ihr Kind vor Ablauf der vier Monate zum Grundwehrdienst, so besteht für den Übergangszeittraum kein Anspruch auf Kindergeld. Denn der Grundwehrdienst zählt nicht als Ausbildung.

Vergehen nach dem Abitur mehr als vier Monate, bis Ihr Kind einen Ausbildungs- oder Studienplatz erhält, kann es für den dann längeren Übergangszeitraum dennoch Kindergeld geben.

Voraussetzung: Es muss nachgewiesen werden, dass sich Ihr Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Als Nachweis für diese Bemühungen sollten dem Finanzamt Bewerbungsschreiben, Absagen und Suchanzeigen in Zeitungen vorgelegt werden.

Wichtig: Kindergeld gibt es auch dann für mehr als vier Monate, wenn Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter eine Ausbildung vertraglich zugesagt ist, aber erst nach Ablauf der viermonatigen Übergangsfrist angetreten werden kann (BFH, Beschluss v. 7.9.2006, AZ. III B 30/05). Hier gilt der unterschriebene Arbeitsvertrag als Nachweis.

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Die Berufsausbildungsbeihilfe

Written by Bobo on Donnerstag, Dezember 6th, 2007 in Ausbildung.

Der Staat unterstützt flexible Azubis

Von der Berufsausbildungsbeihilfe können Jugendliche profitieren, wenn sie wegen der Entfernung zur Ausbildungsstelle nicht zu Hause wohnen bleiben können. Als Faustregel für die Entfernung gelten mehr als zwei Stunden tägliche Fahrzeit.

Übersteigt die tägliche Fahrzeit des Auszubildenden die zwei Stunden dann hat er oder sie einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Träger der Berufsausbildungsbeihilfe ist die Bundesagentur für Arbeit, die Leistung besteht im einzelnen aus jeweils einer Pauschale für die Lebenshaltungskosten (310 €), die Unterkunft (133 € zzgl. bis zu 64 € bei höheren Kosten) und Arbeitskleidung (11 €) zusammen; darüber hinaus werden Fahrtkosten für den Arbeitsweg erstattet - rund 55o Euro kommen so zusammen.

Angerechnet werden allerdings sowohl die Ausbildungsvergütung des Kindes (Freibetrag: 52 €) als auch der Teil des Elterneinkommens, der - bei Verheirateten mit einem Kind -1 95o Euro übersteigt.

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