Archive for April, 2008

Festgeld besser als Sparbuch

Written by netnut on Freitag, April 18th, 2008 in Geldanlagen.

Eine flexible Geldreserve in der Hinterhand zu haben, kann nicht schaden. Ein kaputtes Auto, eine unvorhergesehene Reparatur am Haus oder schlicht besondere Konsumwünsche, die nicht warten können, erfordern eine stets bereite Liquiditätsreserve. Viele Verbraucher in Deutschland deponieren daher einige Tausend Euro oder mehr auf dem traditionellen Sparbuch.

Auf diesem beleibten Anlageprodukt aber werden nur sehr wenige Zinsen geboten; kaum mehr als ein Prozent im Jahr sind zu holen. Angesichts einer Inflation in Deutschland von etwas mehr als drei Prozent erfolgt demnach keine reale Mehrung des Vermögens, sondern vielmehr ein sukzessiver Verlust der Kaufkraft.

Um diesem wenig erbaulichen Umstand entgegenzuwirken, sollten Bankkunden in kurzfristige Festgelder investieren. Kreditinstitute bieten Engagements bereits für Laufzeiten ab dreißig Tagen an. Die Festgeld Zinsen belaufen sich aktuell auf etwa 3,25 Prozent, also dem in etwa dreifachen Zinssatz, der auf dem Sparbuch gilt. Das Kapital ist so gegen die Inflation geschützt und dennoch binnen relativ kurzer Zeit verfügbar.

Sicher ist eine solche Anlege selbstredend auch. Selbst wenn der Supergau eintritt und die Bank des Vertrauens in die Insolvenz geht, bleiben die Einlagen – zumindest bis zu einer gewissen Höhe – erhalten. Dies wird durch die Mitgliedschaft des Instituts in einem Fonds zur Einlagensicherung garantiert, die in der Bundesrepublik gesetzlich vorgeschrieben ist.

Anleger, denen weniger die ständige Verfügbarkeit, sondern mehr eine hohe Rendite für ihre Guthaben wichtig ist, legen ihr Geld für einen längeren Zeitraum an. Wer sich zum Beispiel für zwölf Monate bindet, der bekommt von den meisten Banken schon Zinsen von über vier Prozent im Jahr. Es gilt: Je länger das Geld fest gebunden ist, desto attraktiver sollte der Zinssatz ausfallen. Schließlich muss der Verzicht auf die Liquidität auch angemessen vergütet werden. Dieser Grundsatz gilt derzeit jedoch nur bis zu einer Anlagedauer von etwas zwei Jahren, längerfristige Anlagen werden in der Regel mit einem etwas geringeren Satz verzinst.

Verbraucher sollten keinesfalls vergessen, ihrem Geldhaus einen Freistellungsauftrag zu erteilen, damit der Fiskus so wenig wie möglich an den Zinszahlungen profitiert.

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Mehr Geld von der Pflegeversicherung

Written by Bobo on Dienstag, April 15th, 2008 in Pflegeversicherung.

Änderungen in der Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 

Die Sätze für die ambulanten und stationären Pflege und das Pflegegeld für die häusliche Pflege werden ab 1. Juli 2008 schrittweise angehoben. Leider steigen damit auch die Beiträge zur Pflegeversicherung.

Für Demenzkranke (auch ohne Pflegestufe) gibt es beispielsweise statt bisher 460 bis zu 2400 Euro im Jahr. Durch diese Änderungen soll auch eine Entlastung pflegender Angehöriger ermöglicht werden. Aber es gibt nicht nur mehr Geld, sondern auch Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige durch sogenannte Fallmanager. Diese sollen dann mit Rat und eventuell auch Tat den Angehörigen in den zu schaffenden Pflegestützpunkten beiseite stehen. Wer in Zukunft zu Hause einen Angehörigen pflegen will, erhält für die Dauer von sechs Monaten eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Die von der Arbeit freigestellte Person bleibt in dieser Zeit sozialversichert und hat das Recht, danach an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren.

Wichtig: Diese Pflegezeit-Reglung gilt nur für Betriebe mit über 15 Beschäftigten.

Weitere Änderungen gibt es für den Fall das man in einer akut auftretenden Situation, Pflege für einen Angehörigen organisieren muss. Hier erhält der Betreffende nun Anspruch auf eine kurzzeitige Freistellung von der Arbeit von bis zu zehn Arbeitstagen.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird zum 1. Juli der Beitragssatz von derzeit 1,7 auf 1,95 Prozent erhöht. Bei Kinderlosen steigt er auf 2,2 Prozent.

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Reisekosten Abrechnung

Written by Bobo on Samstag, April 5th, 2008 in Steuern und Steuerecht, Werbungskosten.

Neue Reglungen der Werbekosten ab 2008 für Arbeitnehmer

Die Anrechnung von Werbungskosten bezüglich der Reisekosten als Arbeitnehmer, hat sich von Beginn des Jahres 2008 grundlegend geändert. Seit Anfang dieses Jahres gilt für Arbeitnehmer: Ein Arbeitnehmer ist dann auf Dienstreise, wenn er außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seines Büros oder seines Arbeitsplatzes tätig ist. Die bislang lästige Unterscheidung zwischen, einer Dienstreise, einer Einsatzwechseltätigkeit und einer Fahrtätigkeit fallen weg.

Im Klartext: Sobald Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen und im Außendienst tätig werden, können Sie bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs 3o Cent pro gefahrenen Kilometer als Werbungskosten abziehen, bei einer Abwesenheit von mindestens 8/14/24 Stunden können Sie Verpflegungspauschalen von 6/12/24 Euro und die Übernachtungskosten steuersparend absetzen. Noch besser: Ihr Chef kann Ihnen die Unkosten, die Ihnen bei einer Auswärtstätigkeit entstehen, steuer- und abgabenfrei erstatten.

Auch die bislang gültige strenge Drei-Monats-Begrenzung gibt es seit Anfang 2008 nicht mehr. War ein Arbeitnehmer bisher länger als drei Monate auswärts am gleichen Ort tätig, wurde dieser Ort nach Ablauf von drei Monaten zu einer weiteren Arbeitsstätte. Fahrtkosten durften beim Finanzamt ab diesem Zeitpunkt nur noch mit der unattraktiven Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer als Werbungskosten abgesetzt werden.

Nun gilt: Egal, ob Sie drei, fünf oder zehn Monate an ein und demselben Ort im Außendienst tätig werden, gelten die günstigen Dienstreisegrundsätze. Ausnahme: Die Verpflegungspauschalen fallen nach Ablauf von drei Monaten weiterhin unter den Tisch.

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