Archive for Dezember, 2007

Kinderbetreuung kostenlos

Written by Bobo on Samstag, Dezember 8th, 2007 in Staatliche Unterstützung.

Kostenlose Kinderbetreuung

Seit 2005 haben berufstätige Eltern von Kindern unter drei Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz oder eine Tagesbetreuung. Das gilt auch für Eltern die sich noch in der Ausbildung befinden. Leider hinkt in vielen Bundesländern der dazu notwendige Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten noch hinterher.

Die große Koalition plant aber das Angebot von derzeit 250.000 Betreuungsplätze auf 750.000 Plätze auszubauen. Für Auskünfte sollten Sie sich bei Ihrem jeweiligen Jugendamt melden und nachfragen.

Die Betreuung ist bis zu einem freibleibenden Einkommen von 750 Euro kostenlos. Liegt das Einkommen darüber wird in der Regel eine gestaffelte Eigenbeteiligung verlangt. Die Vorgaben des Bundes gestatten den Bundesländern eigene Fördermöglichkeiten. Nachfragen lohnt sich also auf jeden Fall.

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Kinderzuschlag für Geringverdiener

Written by Bobo on Freitag, Dezember 7th, 2007 in Staatliche Unterstützung.

Staatliche Unterstützung für Geringverdiener

Als Geringverdiener haben Sie haben Sie eventuell einen Anspruch von bis zu 140 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld. Die Leistungen erhalten Sie jedes Kind unter 18 Jahren, das in Ihrem Haushalt lebt. Die Berechnung zur Höhe des Anspruchs sind allerdings ähnlich kompliziert wie beim Arbeitslosengeld II.

Als Geringverdiener gilt eine Personen deren Einkommen in Rahmen der ALG-II Leistungen liegt. Um festzustellen ob Sie innerhalb der Höchstverdienstgrenzen sind und für erste Berechnungen hat die Bundesregierung einen Online-Rechner eingerichtet: Kinderzuschlagsrechner

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Die Berufsausbildungsbeihilfe

Written by Bobo on Donnerstag, Dezember 6th, 2007 in Ausbildung.

Der Staat unterstützt flexible Azubis

Von der Berufsausbildungsbeihilfe können Jugendliche profitieren, wenn sie wegen der Entfernung zur Ausbildungsstelle nicht zu Hause wohnen bleiben können. Als Faustregel für die Entfernung gelten mehr als zwei Stunden tägliche Fahrzeit.

Übersteigt die tägliche Fahrzeit des Auszubildenden die zwei Stunden dann hat er oder sie einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Träger der Berufsausbildungsbeihilfe ist die Bundesagentur für Arbeit, die Leistung besteht im einzelnen aus jeweils einer Pauschale für die Lebenshaltungskosten (310 €), die Unterkunft (133 € zzgl. bis zu 64 € bei höheren Kosten) und Arbeitskleidung (11 €) zusammen; darüber hinaus werden Fahrtkosten für den Arbeitsweg erstattet - rund 55o Euro kommen so zusammen.

Angerechnet werden allerdings sowohl die Ausbildungsvergütung des Kindes (Freibetrag: 52 €) als auch der Teil des Elterneinkommens, der - bei Verheirateten mit einem Kind -1 95o Euro übersteigt.

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