Archive for Dezember, 2007

Kindergeldanspruch nach dem Abitur

Written by Bobo on Freitag, Dezember 14th, 2007 in Ausbildung, Staatliche Unterstützung.

Übergangszeiten nach dem Abitur

Eltern deren Kind nicht sofort nach dem Abitur eine Ausbildung antritt, steht für einen Übergangszeitraum von maximal vier Monaten noch Kindergeld zu.

Ausnahme: Geht Ihr Kind vor Ablauf der vier Monate zum Grundwehrdienst, so besteht für den Übergangszeittraum kein Anspruch auf Kindergeld. Denn der Grundwehrdienst zählt nicht als Ausbildung.

Vergehen nach dem Abitur mehr als vier Monate, bis Ihr Kind einen Ausbildungs- oder Studienplatz erhält, kann es für den dann längeren Übergangszeitraum dennoch Kindergeld geben.

Voraussetzung: Es muss nachgewiesen werden, dass sich Ihr Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Als Nachweis für diese Bemühungen sollten dem Finanzamt Bewerbungsschreiben, Absagen und Suchanzeigen in Zeitungen vorgelegt werden.

Wichtig: Kindergeld gibt es auch dann für mehr als vier Monate, wenn Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter eine Ausbildung vertraglich zugesagt ist, aber erst nach Ablauf der viermonatigen Übergangsfrist angetreten werden kann (BFH, Beschluss v. 7.9.2006, AZ. III B 30/05). Hier gilt der unterschriebene Arbeitsvertrag als Nachweis.

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Die Kapitallebensversicherung

Written by pkv on Dienstag, Dezember 11th, 2007 in Altersvorsorge, Versicherungen.

Die Kapitalversicherung 

Einer der häufigsten Varianten der Lebensversicherung in Deutschland ist die Kapitallebensversicherung oder auch nur Kapitalversicherung genannt. Vielleicht liegt das an der optimalen Verbindung zwischen Altersvorsorge und Sterbeversicherung den diese Versicherungsart bietet.

Bei der Kapitallebensversicherung wird vor Abschluss des Versicherungsvertrages die Laufzeit und die finanziellen Versicherungsleistungen festgelegt. Erreicht die versicherte Person das Ende der Vertragslaufzeit zu Lebzeiten, kommt es zur vereinbarten Kapitalausschüttung. Verstirbt der Versicherungsnehmer hingegen innerhalb der Laufzeit des Vertrages, so erhält die im Vertrag als bezugsberechtigt festgelegte Person eine vereinbarte Versicherungssumme. Die Auszahlung der Versicherungssumme kann dabei entweder in Form einer einmaligen Kapitalausschüttung oder einer monatlichen Rate erfolgen.

Das Beitrittsalter und der allgemeine Gesundheitszustand des Versicherungsnehmer haben den größten Einfluss auf die Beitragshöhe. In der Regel verzichten viele Versicherungen bei jüngeren Menschen auf die Gesundheitsprüfung und auch die Versicherungspolice fällt aufgrund des geringeren Todesfallrisikos häufig niedriger aus.

Zur klassischen Variante der Kapitalversicherung gibt es noch diverse Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Versicherungen. Die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist hierbei eine sehr häufig gewählte Variante.

Informieren Sie sich in einem umfassenden Vergleich über Ihre Möglichkeiten zum Abschluss einer Kapitallebensversicherung und ermitteln Sie für sich den individuell besten Versicherungsanbieter.

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Zuschuss für Kindergarten

Written by pkv on Montag, Dezember 10th, 2007 in Kinderbetreuung, Kosten sparen.

Kostenzuschuss vom Arbeitgeber für den Kindergarten

In manchen Fällen übernimmt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter mit kleinen Kindern die Kosten für einen Kindergartenplatz. Der Vorteil ist für den Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 33 EStG in voller Höhe steuer- und abgabenfrei.
Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber die Gebühren für den Kindergarten direkt an die Einrichtung oder an den Mitarbeiter überweist.

Bedingung: Die Kinder müssen außer Haus betreut werden und dürfen noch nicht schulpflichtig sein. Steuerfrei überweisen darf der Chef übrigens auch die Kosten für eine Tages- oder Wochenmutter und für eine Kinderkrippe.

Einen Haken hat aber die Sache: Sie können nicht einfach einen Teil Ihres Gehalts in einen  Kindergartenzuschuss umwandeln lassen. Steuerfrei ist die Zahlung nur, wenn diese Zahlung ein Extra zum laufenden, vereinbarten Arbeitsvergütung ist.

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