Archive for Dezember, 2007

Das Bafög

Written by Bobo on Donnerstag, Dezember 20th, 2007 in Ausbildung, Studium.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz

Sind Sie Schüler an einer Berufsfachschule oder Student an einer Fachhochschule, so können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) bekommen.

Voraussetzung: Das Einkommen der Eltern reicht nicht aus, um sie aus eigenen Mitteln zu unterstützen. Der Höchstbetrag im Bafög beträgt 530 Euro/Monat, wovon etwa die Hälfte als Darlehen gewährt wird. Bafög wird einkommensabhängig gezahlt.

Der Freibetrag für das Elterneinkommen beträgt bei alleinstehenden Elternteilen 960 Euro, bei zusammenlebenden Eltern 1.440 Euro, wobei jeweils nur die Hälfte des übersteigenden Einkommens angerechnet wird. Für jedes weitere Kind, das nicht Bafög bezieht, erhöht sich der Freibetrag nochmals um weitere 435 Euro.

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Neun von Zehn abgelehnt

Written by Bobo on Mittwoch, Dezember 19th, 2007 in Beruf, Gesundheit.

Häufige Ablehnungen bei Berufskrankheiten

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben in Deutschland einen schlechten Ruf. Betroffene und auf Sozialrecht spezialisierte Anwälte beschreiben die Taktik der Berufsgenossenschaften übereinstimmend mit: „hinhalten, zermürben, ablehnen”. Tatsache ist das die Berufsgenossenschaften rund 90 Prozent aller Anträge auf Zahlung einer Rente wegen einer Berufskrankheit ablehnen!

Die Ablehnung muss aber nicht zwangsläufig das Ende bedeuten, gegen den Bescheid kann ein Versicherter bei der Berufsgenossenschaft binnen vier Wochen Widerspruch einlegen. Das führt dazu das die Berufsgenossenschaft das Anliegen des Versicherten dann nochmals prüft.

Bleibt es dann immer noch bei der Ablehnung, so kann der Betroffene wiederum binnen vier Wochen Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben. Welches Sozialgericht zuständig ist und die Adresse des Gerichtes muss die Berufsgenossenschaft dem Betroffenen zusammen mit dem Ablehnungsbescheid übermitteln.

In der ersten Instanz kostet das Verfahren nichts, in der zweiten Instanz muss der Kläger einen Anwalt nehmen und natürlich auch bezahlen, falls er verliert. Beratung und Hilfe finden Betroffene bei den Gewerkschaften und beim Sozialverband Deutschland in Berlin.

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Das Elterngeld

Written by Bobo on Montag, Dezember 17th, 2007 in Erziehung.

Regelung des Elterngeldes 

Das neue von der Bundesregierung beschlossene Elterngeld steht allen Eltern zu deren Kind ab dem 1.Januar 2007 geboren wurde. Wurde also Ihr Kind nach dem 1. Januar 2007 geboren, dann erstattet der Staat einem Elternteil ein Jahr lang bis zu 67 Prozent seines monatlichen Durchschnitts-Nettoverdienstes der letzten zwölf Monate. Anschließend gibt es noch die Möglichkeit das der andere Elternteil zu gleichen Bedingungen noch einmal zwei Monate Elternzeit dranhängt.

Vorraussetzung ist: Das Mutter oder Vater ihre Tätigkeit vorübergehend aufgeben oder auf unter 20 Stunde die Woche reduzieren.

Sich vorher schon abzuwechseln ist auch möglich, die Zeiträume müssen aber bei der Antragstellung vorher schon bekannt gegeben werden. Das Elterngeld ist vor allen Dingen für gut verdienende Eltern interessant, weil die monatliche Leistung bis zu 1800 Euro betragen kann. Es gibt aber auch Anlass zur Kritik: In dem der Bezugszeitraum des Mutterschaftsgeldes (acht Wochen nach der Geburt) vom Elterngeldanspruch abgezogen wird, reduziert sich die faktische Leistungsdauer um zwei Monate. Außerdem holt sich der Staat einen Teil der Leistung zurück, indem er das Elterngeld, dem Progressionsvorbehalt unterwirft.

Für nicht Erwerbstätige und Geringverdiener besteht überdies wenig Grund zum Jubeln: Die Leistung in diesen Fällen wurde auf 300 Euro im Monat beschränkt.

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